Ihre Krankenkasse zahlt die Reinigungskraft

Sie sind aufgrund Ihrer Gesundheit oder einer Schwangerschaft vorübergehend nicht in der Lage, Ihren Haushalt zu reinigen, einzukaufen, die Wäsche zu waschen oder zu kochen? Dann sind Sie bei uns richtig, denn unsere qualifizierten und versicherten Perlen sind genau darauf spezialisiert und können Ihnen sicherlich helfen.

Sie fragen sich, wie lange Sie unseren Service beanspruchen können?
Es sind normalerweise 4-26 Wochen, bei Schwangerschaft oder Einzelfällen können Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme einen verlängerten Anspruch bescheinigen.

Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse können Sie aus zwei Varianten wählen: 

1) Sie legen die Rechnungssumme aus und bekommen diese, nach dem Einreichen einer Rechnung, von der Krankenkasse nachträglich überwiesen. 
2) Sie lassen Ihre Krankenkasse direkt mit uns abrechnen, so müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. 

Einige Sonderfälle gibt es jedoch zu beachten:

• Sollten Sie privat versichert sein, haben Sie leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
• Sollten Sie sich in einer Reha-Maßnahme befinden, so ist nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung Ihr Ansprechpartner für die Genehmigung einer Haushaltshilfe.
• Sollten Sie auf Grund eines Unfalls nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt weiter zu führen, sollten Sie sich am besten direkt an die Unfallkasse wenden.

Manche Krankenkassen übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für eine Haushaltshilfe außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Ein Vergleich lohnt sich hier daher doppelt!

IK-Nummer: 460113778