Ihre Krankenkasse zahlt die Reinigungskraft

In einigen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallkassen die Kosten für Ihre Haushaltshilfe oder Reinigungskraft.

Wichtig ist, dass Sie vor der Beauftragung mit Ihrer Krankenkasse besprechen, in welchem Umfang die Dienstleistungen bewilligt werden.

IK-Nummer: 460113778