
125€ Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€ im Monat / 1.500€ im Jahr. Dieses Geld eignet sich perfekt für eine Haushaltshilfe, die Ihnen oder Ihren Liebsten das Leben etwas leichter machen.
Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf die Verhinderungspflege von 1.612€ im Jahr. Außerdem können 806€ pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für eine Haushaltshilfe genutzt werden.